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AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz bringt Bildungsantrag ein

Archivmeldung vom 18.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Frisch (2018)
Michael Frisch (2018)

Bild: AfD Deutschland

Am Freitag, 22. Juni 2018 bringt, die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz einen Bildungsantrag mit dem Titel „Leistungserosion entgegentreten – höhere Hürden für Wiederholungsarbeiten“ ein. Dabei geht es um eine Änderung von § 53 Absatz 5 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung – ÜschO).

Nach der bisher geltenden Regelung muss eine Klassen- oder Kursarbeit unter bestimmten Umständen neu geschrieben werden, sobald ein Drittel oder mehr der Noten unter „ausreichend“ liegt. Die AfD-Fraktion möchte dies dahin gehend ändern, dass – wie in den Berufsbildenden Schulen bereits jetzt üblich – ein Neuschreiben grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn mindestens die Hälfte aller Schülerschlechter als „ausreichend“ abgeschnitten hat.

Dazu Michael Frisch, der über dreißig Jahre an einer Trierer Schule tätig war und für die AfD-Fraktion stellvertretendes Mitglied des Bildungsausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz ist: „Die gegenwärtige Regelung führt zu einer schleichenden Absenkung des Anforderungsniveaus. Weil Lehrer den mit einem Neuschreiben von Arbeiten verbundenen Aufwand scheuen und zudem schwierige Rechtfertigungssituationen lieber vermeiden, werden Prüfungen und Korrekturen häufig dem Leistungsniveau der Schüler angepasst, anstatt sich an den objektiven Anforderungen und Lernzielen zu orientieren.“

Michael Frisch weiter: „Der so genannte ‚Drittelparagraph‘ trägt daher eine Mitschuld am Bildungsverfall, den wir unbedingt stoppen wollen. Oberste Priorität muss aus unserer Sicht das Erreichen der in einer Klassenstufe vorgeschriebenen Kompetenzen haben. Dies ist insbesondere im Blick auf die erfolgreiche Arbeit im kommenden Schuljahr oder beim Übergang an andere Schulen notwendig. Wenn weiterführende Schulen, Betriebe und Universitäten immer häufiger darüber klagen, dass junge Menschen trotz formal ausreichender Qualifikation die eigentlich zu erwartenden Fähigkeiten faktisch nicht mitbringen, dann läuft in unserem Bildungssystem etwas grundlegend falsch.“

Frisch ergänzt: „Wir wollen mit unserem Antrag eine bessere Einhaltung der objektiv vorgegebenen Lernziele erreichen und gleichzeitig die Lehrer bei ihren diesbezüglichen Bemühungen stärken. Zudem gilt es, Gerechtigkeit gegenüber den öffentlichen, berufsbildenden Schulen herzustellen, an denen die 50-Prozent-Regel bereits jetzt existiert.“

Quelle: AfD Deutschland

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