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Übungsleiterpauschale steigt auf 3.000 Euro pro Jahr

Archivmeldung vom 04.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feuerwehr (Symbolbild)
Feuerwehr (Symbolbild)

Bild: Paulwip / pixelio.de

Die Große Koalition will ehrenamtliche Tätigkeiten offenbar besser fördern. Nach sieben Jahren ohne Änderung sollen ab dem kommenden Jahr die steuerliche Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale deutlich erhöht werden, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf Koalitionskreise.

Danach steigt die jährliche Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Die Anhebung wird den Angaben zufolge in das Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen, das Mitte Dezember abschließend im Bundestag beraten werden soll. Die Übungsleiterpauschale können zum Beispiel Trainer nutzen, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben.

Sie gilt auch für Ausbilderinnen und Ausbilder etwa bei der freiwilligen Feuerwehr oder für ehrenamtlich in der Erziehung, Kunst oder Pflege Tätige. Sie erhalten üblicherweise dafür keinen Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese ist dann künftig bis zu 3.000 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Die Ehrenamtspauschale gilt zum Beispiel für Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen. Beide Pauschalen waren zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2013 angehoben worden. Mit der jetzigen Erhöhung folgt die große Koalition einer entsprechenden Forderung des Bundesrates.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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