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Kabinett beschließt neues WLAN-Gesetz - Nebenbei auch die Gesetzesentwürfe zu Kinderehe und "Hasskriminalität"

Archivmeldung vom 05.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Entwurf für ein neues WLAN-Gesetz beschlossen. "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland", sagte Zypries. "Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten."

Neben der Abschaffung der umstrittenen Störerhaftung soll der Gesetzentwurf klarstellen, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen. Rechteinhaber können aber von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner konkret benannter Internetseiten verlangen.

Voraussetzung ist, dass der Rechteinhaber im konkreten Fall nur so die Verletzung seines Rechts abstellen kann. Die Abrufsperre für einzelne Internetseiten müsse zudem "zumutbar und verhältnismäßig" sein, so das Bundeswirtschaftsministerium. Unterdessen hat das Bundeskabinett auch die von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwürfe zum Verbot von Kinderehen und zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz beschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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