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Hoppenstedt stellt Unterstützung für Brosius-Gersdorf infrage

Freigeschaltet am 15.07.2025 um 07:06 durch Sanjo Babić
Hendrik Hoppenstedt (2021), Archivbild
Hendrik Hoppenstedt (2021), Archivbild

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach der kurzfristigen Absage der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin lässt CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt offen, ob die Union der SPD-Kandidatin im Bundestag noch zustimmen wird. "Ich kann, Stand jetzt, nicht garantieren, dass es überhaupt eine Mehrheit für Frau Brosius-Gersdorf geben wird", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Berlin Playbook Podcast.

Die Entscheidung, den Tagesordnungspunkt am Freitag von der Agenda zu nehmen, sei gefallen, weil die Unterstützung in der Fraktion zuletzt deutlich gesunken sei. "Die Fraktion konnte sich mit diesem Vorschlag von Tag zu Tag weniger anfreunden. Deswegen haben wir die Notbremse gezogen", so Hoppenstedt.

Zwar habe es eine Einigung auf die Personalie gegeben, "aber wir mussten dann feststellen - und da sind wir ja auch keinesfalls stolz drauf -, dass dieser Personalvorschlag in der Fraktion mit zunehmender Debatte, die auch nicht nur in unserer Fraktion, sondern im ganzen Land geführt wurde, weniger Akzeptanz fand."

Mit Blick auf den Ablauf zeigte sich der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag selbstkritisch: Künftig müsse die Fraktionsführung stärker mitdenken, "wie die Fraktion einen solchen Personalvorschlag aufnimmt und möglicherweise auch etwas kritischer mit den Personalvorschlägen anderer Fraktionen umgeht".

CSU-Vorstandsmitglied Emmi Zeulner kritisierte hingegen den Umgang mit der SPD-Kandidatin. "Es gleicht einer Hetzjagd, dass sie Morddrohungen ausgesetzt ist und ihre fachliche Qualifikation als Richterin aberkannt wird", sagte Zeulner POLITICO. Brosius-Gersdorf sei keine Linksextremistin.

Gleichzeitig könne sie gut nachvollziehen, "wenn die SPD ihre Entscheidung überdenkt". Die Sozialdemokraten seien gut beraten, nicht an der Kandidatur festzuhalten - auch "im Sinne des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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