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Kabinett: MAD soll künftig Bewerber für Soldatenlaufbahn überprüfen

Archivmeldung vom 31.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wappen des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr (MAD)
Wappen des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr (MAD)

Von Streitkraeftebasis - Streitkraeftebasis, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4298029

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatengesetzes beschlossen: Zukünftig sollen alle Bewerber bei der Bundeswehr vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) überprüft werden. Damit soll verhindert werden, dass Islamisten beziehungsweise Extremisten die Bundeswehr unterwandern, um an eine militärische Ausbildung zu kommen. Die Änderung soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

"Wir begrüßen den Beschluss des Kabinetts sehr, denn damit wird der veränderten Sicherheitslage nach den terroristischen Anschlägen von Paris und Brüssel Rechnung getragen", erklärten der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), und der Vorsitzende des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, Clemens Binninger (CDU).

Mit der Gesetzesänderung erhalte der MAD "das richtige Instrument, um zu verhindern, dass Extremisten in die Bundeswehr eintreten und sich an schweren Waffen ausbilden lassen." Das Kabinett billigte zudem einen Gesetzentwurf, wonach wichtige Urteilsverkündungen oberster Bundesgerichte live im Fernsehen und im Internet übertragen werden können.

Einem weiteren Kabinettsbeschluss zufolge sollen Mütter von sogenannten "Kuckuckskindern" verpflichtet werden, Auskunft über den leiblichen Vater zu geben. Damit soll es Scheinvätern erleichtert werden, den biologischen Vater ihres Kindes herauszufinden, um von ihm Unterhaltszahlungen zurückzuerhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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