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Union: Klimaschutz und Energiewende sind auf Kurs

Archivmeldung vom 22.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Temperaturentwicklung der letzten 4.000 Jahre und Vulkanaktivitäten. Klimawandel gab es immer und wird es immer geben. Kohlenstoffdioxid hat keinerlei Relevanz in dieser Entwicklung (Symbolbild)
Die Temperaturentwicklung der letzten 4.000 Jahre und Vulkanaktivitäten. Klimawandel gab es immer und wird es immer geben. Kohlenstoffdioxid hat keinerlei Relevanz in dieser Entwicklung (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Klimatologe Cliff Harris & Meterologe Randy Mann / Eigenes Werk

Die Koalition hat sich auf ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket in der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik geeinigt. Der Weg für den parlamentarischen Abschluss zahlreicher Vorhaben ist nun frei.

Im Bereich der Klima- und Umweltpolitik betrifft dies das Klimaschutzgesetz, die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie die Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Zulassungsverfahren. Im Energiebereich gab es eine Verständigung zum Energiewirtschaftsgesetz, zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Erneuerbare-Energien-Verordnung. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Stracke, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Stephan Stracke: "Die Koalition steckt den Kurs in Richtung Klimaneutralität 2045 ab. Der Weg für das neue Klimaschutzgesetz ist frei. Deutschland setzt sich überaus ambitionierte Klimaziele. Diese sind fortlaufend mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten abzugleichen und wenn erforderlich darauf anzupassen. Die Berichtspflichten, die das gewährleisten, werden jetzt deutlich verschärft. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn die EU im Gebäude- und Verkehrsbereich eine europäische CO2-Bepreisung einführt. Grünes Licht geben wir auch für die Carbon-Leakage-Verordnung. Mit ihr werden Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, bei den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet, damit Arbeitsplätze im Land erhalten bleiben. Hier haben wir Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erreicht. Ein großer Erfolg ist die Neuregelung für das Repowering von Windkraftanlagen. Beim Ersetzen alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert. Wir bringen so das Ziel einer erfolgreichen Energiewende für mehr Klimaschutz sowie den Lärm- und den Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich. Uns ist wichtig, dass bereits vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik genutzt werden können, denn auf diese Weise kann deutlich mehr Strom auf gleicher Fläche erzeugt werden."

Carsten Linnemann: "Die Koalition hat sich auf ein umfassendes Gesetzgebungspaket zur Umsetzung unserer ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele verständigt. Mit den Neuregelungen im Energierecht schaffen wir erstmals die regulatorischen Grundlagen für den zügigen Markthochlauf von Wasserstofftechnologien, denen eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung u.a. der Bereiche Industrie und Verkehr zukommt. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Stromspeicher und schaffen Rechtssicherheit für den Einbau von intelligenten Messgeräten (Smart-Meter-Rollout) und damit für die Digitalisierung der Energieversorgung. Damit noch mehr Kunden von niedrigen Strompreisen in Zeiten hohen Stromangebots aus Solar- und Windenergieanlagen profitieren, wird zudem die Pflicht für die Energieversorger, Letztverbrauchern dynamische Stromtarife anzubieten, systematisch ausgeweitet. Beim Klimaschutzgesetz achten wir darauf, dass wir in Deutschland beim Klimaschutz anschlussfähig für die europäische und internationale Entwicklung bleiben, denn die ist entscheidend. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht betont. Die Bundesregierung wird daher alle zwei Jahre zur Kompatibilität der EU-CO2 Bepreisung sowie der nationalen Bepreisung und den nationalen Zielen berichten."

Ulrich Lange: "Mit dem Verhandlungsergebnis zeigen wir, dass wir für den Weg ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien und zur Klimaneutralität kraftvolle Maßnahmen ergreifen, dabei aber gleichzeitig die Belange der Wirtschaft und der Menschen im Blick haben. Wir schauen auf das Portemonnaie, aber auch auf die Akzeptanz. Beispielweise ermöglichen wir ein schnelleres Repowering von Windkraftanlagen, ohne aber in die Abstandsregeln zur Wohnbebauung oder sonstige bau- und planungsrechtliche Belange einzugreifen. Das halte ich für wichtig, denn ohne eine entsprechende Akzeptanz bei unseren Unternehmen und Bürgern kommen wir auf unserem Weg nicht voran."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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