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Kauder betont Führungsanspruch der Union in der neuen Koalition

Archivmeldung vom 31.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), hat gegenüber der FDP den Führungsanspruch von CDU und CSU in der neuen Regierung betont. "Die Kräfteverhältnisse sind jetzt andere als in der Großen Koalition mit ihren nahezu gleich starken Partnern", sagte er dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Sonntagsausgabe). Die Unionsfraktion erwartet von ihm auch, "dass dies in der konkreten Politik sichtbar wird".

Während der Koalitionsverhandlungen habe die FDP bis zuletzt über Eingriffe in den Kündigungsschutz verhandeln wollen, obwohl sie gewusst habe, dass die Union zu solchen Schritten nicht bereit sei. "Das hat dann manchmal genervt", meinte Kauder. Es gebe in jeder normalen Ehe zwischen Wunschpartnern "Situationen, wo es richtig kracht", meinte der CDU-Politiker. "Aber wenn die Grundkonstellation stimmt, dann funktioniert es trotzdem gut weiter".

Sorgen der Länder im Streit um Steuerentlastungen ernst nehmen

Im Streit um die von der neuen Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen hat Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) Kompromissbereitschaft gegenüber den Ländern signalisiert. "Die Sorgen der Länder müssen wir ernst nehmen", sagte er dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Sonntagsausgabe). "Wir können nur eine Lösung mit den Ländern finden, nicht gegen sie." Es werde "sicher keine einfache Aufgabe sein", die Koalitionsbeschlüsse zu Steuerentlastungen umzusetzen. Die vereinbarte Entlastung in Höhe von 24 Milliarden Euro sei "die oberste Grenze dessen, was möglich ist".

Kauder verteidigte auch die Überlegungen für einen Schattenhaushalt während der Koalitionsverträge. "Was soll daran schlimm sein?", sagte er: "Wir müssen unbefangen Vorschläge machen können und nicht sofort dafür gescholten werden, wenn wir sie nach sorgsamer Prüfung verwerfen."

Quelle:  Der Tagesspiegel

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