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AfD droht weitere Strafzahlung

Archivmeldung vom 24.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: ediathome / pixelio.de

Der AfD droht in der Spendenaffäre eine neuerliche Strafzahlung über 396.000 Euro. Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hat die Bundestagsverwaltung ihr internes Prüfverfahren im Fall einer mutmaßlich illegalen Parteispende aus der Schweiz an den Kreisverband von Fraktionschefin Alice Weidel abgeschlossen.

Darüber hat die Behörde die Partei in einem Schreiben informiert. Demnach hält die Verwaltung die Zahlung für illegal und kündigt darin die beabsichtigte Strafzahlung an. Mit dem Schreiben bittet die Verwaltung die Partei letztmalig um Stellungnahme. Es handelt sich noch nicht um den formalen Bescheid. Fast ein Jahr ist es her, dass Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung enthüllt hatten, dass der AfD Kreisverband Bodensee eine mutmaßlich illegale Parteispende in Höhe von 132.000 Euro von einer Züricher Pharmafirma erhalten hatte - in 18 Tranchen und aus dem Nicht-EU-Ausland, was verboten ist.

Durch weitere Recherchen stellte sich heraus, dass der Firmenchef dieses Geld nur im Auftrag eines Dritten überwiesen haben wollte, eines persönlichen Bekannten. Später übersandte die Firma an die AfD eine Liste angeblicher Geldgeber, die sich nach Recherchen von WDR, NDR und SZ weitgehend als Strohleute entpuppten, die ihre Namen gegen eine finanzielle Entschädigung hergegeben hatten. Über diese Strohleute führte die Spur zu einem möglichen Geldgeber: zum Milliardär Henning Conle Senior, der in Zürich und in Großbritannien lebt. Diese offenbar fingierte Spenderliste wies personelle Überschneidungen zu weiteren, offenbar ebenso fingierten, Spenderlisten in zwei weiteren Finanzierungsfällen auf: Parteichef Jörg Meuthen und der heutige Europaabgeordnete Guido Reil hatten Wahlkampfhilfen der Schweizer Werbeagentur Goal AG erhalten. Jener ominösen Agentur, die für die AfD kostenlose und durch einen AfD-Unterstützerverein und deren anonyme Geldgeber finanzierte Wahlwerbung organisiert hatte - durch teure Plakatkampagnen und Gratiszeitungen.

In diesen beiden Fällen hatte die Bundestagsverwaltung in den letzten Monaten bereits Strafbescheide an die Partei versandt - über rund 400.000 Euro insgesamt. Die Partei hat Rückstellungen in Höhe von etwa einer Million Euro für eventuelle Strafzahlungen veranschlagt und damit offenbar schon den Fall Bodensee berücksichtigt. Sie hat angekündigt, gegen die Bescheide zu klagen. Der AfD-Wahlkreis am Bodensee hatte das Geld im Sommer 2017, dem Sommer der Bundestagswahl, erhalten. Die bis zum Frühjahr des Wahljahres noch weitgehend unbekannte Weidel hatte überraschend gemeinsam mit Alexander Gauland im Frühjahr 2017 die Spitzenkandidatur übernommen. Kurz darauf begannen die Geldflüsse auf das Konto des Kreisverbandes, in dem Weidel im Vorstand sitzt. Zudem trugen die Zuwendungen unter anderem den Verwendungszweck: "Wahlkampf Alice Weidel Social Media" und wurden auf einem gesonderten Konto verwahrt. Die Bundestagsverwaltung fordert von der AfD nun den dreifachen Betrag dessen, was die Partei nach ihrer Rechtsauffassung zu Unrecht eingenommen hat, nämlich 396.000 Euro.

Dass der Kreisverband Bodensee das Geld ein gutes Dreivierteljahr später an die Schweizer Firma zurück überwiesen hatte, bleibt offenbar unberücksichtigt. Nach Ansicht der Bundestagsverwaltung wurde die Spende angenommen und viel zu spät zurückgezahlt. Die Bundestagsverwaltung war über den gesamten Vorgang nicht von der Partei unterrichtet worden, sie erfuhr aus den Medien davon. Zu einer weiteren Spende aus den Niederlanden über 150.000 Euro von einer "Stichting Identiteit" soll die Partei gegenüber der Bundestagsverwaltung offenbar ebenso Stellung nehmen. Diese war Anfang 2018 auf demselben Konto des Kreisverbandes am Bodensee eingegangen und nach einer mehrmonatigen Prüfung an den Absender zurücküberwiesen worden. Ob und wann die AfD in beiden Fällen gegenüber der Bundestagsverwaltung Stellung nehmen wird, ist unklar. Eine Anfrage von WDR, NDR und SZ ließ die AfD unbeantwortet.

Ein Sprecher von Alice Weidel bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte sich jedoch nicht zum Inhalt äußern. Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Recherchen auf Anfrage. Auch die Staatsanwaltschaft Konstanz führt Ermittlungen gegen Weidel und weitere Kreisvorstände. Hierzu hat sie die Schweiz um Rechtshilfe ersucht. Nach langem juristischem Streit wurde inzwischen der Firmenchef vernommen, der das Geld an die AfD überwiesen hatte, bestätigte dessen Anwalt WDR, NDR, SZ und der Schweizer Tamedia. Dabei war auch ein deutscher Ermittler. Der Inhalt der Vernehmungen wurde jedoch noch nicht an die deutschen Ermittlungsbehörden übergeben. Bei der Bundestagsverwaltung laufen weitere Prüfverfahren wegen der Verteilung für die Partei kostenloser Werbezeitungen, hier ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk (ots)


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