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Thomas Heilmann (CDU): Seriöse Beratung zu GEG-Vorschlag nicht möglich

Archivmeldung vom 30.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz. Bild: berlin.de
Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz. Bild: berlin.de

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sieht mit dem geplanten Schnellverfahren zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes den Bereich der Verfassungswidrigkeit eindeutig erreicht. Im phoenix-Interview sagte Heilmann: "Das Gesetz soll in maximaler Kürze durch den Bundestag gepeitscht werden." Eine seriöse Beratung sei seines Erachtens somit "nicht mehr möglich", begründet er seinen Eilantrag gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Bis noch voraussichtlich Freitagabend werde nicht klar sein, was in dem etwa 180-seitigen-Gesetzestextentwurf stehe: "Wir wissen noch nicht einmal, wer da miteinander redet, geschweige denn, wann und noch worüber". Der ehemalige Justizsenator von Berlin sei "sehr enttäuscht über das, was die Ampel da macht". Noch nie habe es "so viele Korrekturgesetze alleine im Bereich Energie und Klima gegeben".

Dass generell eine Fortentwicklung des Heizungsrechts erforderlich sei, bestreitet Heilmann aber nicht. "Wir können natürlich nicht auf Dauer mit Öl- und Gasheizungen arbeiten, das ist klar." Seine Kritik richte sich daher vor allem gegen das Vorgehen der Bundesregierung: "Am Ende schaden wir dem Klimaschutz und damit gibt es eigentlich nur Verlierer in diesem Prozess, was wirklich sehr zu bedauern ist." Der CDU-Politiker hofft darauf, dass das Verfassungsgericht seinem Eilantrag statt gibt. "Dann hätten wir sozusagen nochmal Zeit uns das zu überlegen, wie man das eigentlich besser machen kann", so Heilmann bei phoenix.

Quelle: PHOENIX (ots)

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