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Nach außergerichtlicher Einigung: Wahl-O-Mat wieder online

Archivmeldung vom 24.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach einer außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) und der europäischen Kleinpartei "Volt" ist der Wahl-O-Mat wieder online gegangen.

Man habe sich in der Sache "auf Initiative des Oberverwaltungsgerichts Münster mit der gegnerischen Partei verglichen und zugesichert, bei zukünftigen Wahlen den Wahl-O-Mat in einer neuen Form anzubieten", teilte die Bundeszentrale für politische Bildung am Donnerstag in Bonn mit. Die Auswertungsseite des Wahl-O-Mat werde dann "ohne eine Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien" auskommen. Die Nutzer könnten dann selbst entscheiden, "mit welchen und mit wie vielen Parteien sie ihre Voten" vergleichen wollen, so die Bundeszentrale weiter.

"Wir freuen uns, dass wir das Informationsangebot Wahl-O-Mat wieder in gewohnter Weise zu den Europawahlen 2019 online stellen können. Das ist ein großer Erfolg für alle, die sich über die Parteien und ihre Positionen informieren wollen", sagte BPB-Präsident Thomas Krüger. Der Wahl-O-Mat war am Montag abgeschaltet worden, nachdem das Kölner Verwaltungsgericht den Weiterbetrieb untersagt hatte. Die europäische Kleinpartei "Volt" hatte gegen den Weiterbetrieb des Wahl-O-Maten geklagt. Auf der Seite könne man seine politischen Auffassungen nur mit bis zu acht Parteien vergleichen, hieß es zur Begründung des Kölner Verwaltungsgerichts. Darin hatten die Richter eine Benachteiligung kleinerer und unbekannter Parteien gesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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