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Magazin: Kanzlerin Merkel muss Party-Dokumente offenlegen

Archivmeldung vom 23.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dr. Angela Merkel Bild: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag / Armin Linnartz
Dr. Angela Merkel Bild: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag / Armin Linnartz

Für weiteren Ärger sorgt die Geburtstagsparty, die Bundeskanzlerin Angela Merkel im April 2008 für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ausgerichtet hat. Der Verbraucherrechtler Thilo Bode und die Berliner Anwältin Katja Pink hatten auf Einsicht diverser Dokumente zu dem Fest geklagt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, wie der "Spiegel" berichtet. Sie wollten damit etwaige Verbindungen zwischen Politik und Finanzindustrie offen legen. Das zuständige Berliner Verwaltungsgericht gab ihnen teilweise recht und legte nun die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Demnach muss das Kanzleramt auch unkenntlich gemachte Passagen in den Gästelisten herausgeben, zusätzlich zur Sitz- und Tischordnung. Brisanter noch könnte der Inhalt einer Referentenvorlage sein, in der für die Kanzlerin vor dem Fest die "Rolle der Deutschen Bank in der Finanzkrise" zusammengefasst worden war. Auch dieses Schriftstück, das angeblich nur aus Versehen in die Akte geraten war, muss ausgehändigt werden, wenn einen Monat nach Urteilszustellung keine Partei Berufung einlegt.

Nur Merkels Terminkalender erklärt das Gericht aufgrund von Sicherheitsbedenken bislang für tabu. Deshalb erwägen die beiden Kläger, in die nächste Instanz zu ziehen. Die Regierung prüft derzeit das Urteil.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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