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Verbraucherministerin Aigner hält Zusatzbeitrag der Krankenkassen zum 1. Februar für rechtswidrig

Archivmeldung vom 27.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ilse Aigner Bild: CDU/CSU-Fraktion
Ilse Aigner Bild: CDU/CSU-Fraktion

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Erhebung von Zusatzbeiträgen zum 1. Februar 2010 für rechtswidrig. "Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden", sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig wird, auf die Erhöhung hinweisen." Die DAK zum Beispiel hatte angekündigt, ab Februar acht Euro extra nehmen zu wollen. "Die Informationspolitik der Kassen ist nicht akzeptabel", so Aigner.

Zugleich warnte die Ministerin Kassenpatienten vor überstürzten Kündigungen. "Versicherte sollten sich den Wechsel zu einer anderen Kasse gut überlegen", so Aigner. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Kassen ihre Beiträge anheben. Wer dennoch wechsele, sollte nicht auf Wahltarife umsteigen. Denn häufig "verlangen Kassen bei diesen Tarifen eine dreijährige Bindung", warnte die Ministerin. Außerdem verzichte der Versicherte auf sein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) lässt derweil prüfen, wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf Krankenkassen ausgeweitet werden kann, wie die "Rheinische Post" unter Berufung auf Regierungskreise weiter berichtet. Damit könnte das Kartellamt Beitragserhöhungen überwachen und bei Preisabsprachen untersagen.

Quelle: Rheinische Post

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