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Maag: Krankenhäuser zukunftsfähig machen mit Digitalisierung

Archivmeldung vom 02.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag: "Wir lernen aus der Corona-Krise: Krankenhäuser brauchen endlich moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur."

Maag weiter: "Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird es uns gelingen, unsere Kliniken langfristig zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben und deren technische Ausstattung zu verbessern. Denn nur mit einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im stationären Bereich können wir künftig Pandemien noch besser bewältigen. Über einen Krankenhauszukunftsfonds wollen wir notwendige Investitionen - etwa in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur oder in die Telemedizin und Robotik - fördern.

Auch wenn der größte Teil der nun vorgesehenen Investitionskosten - wie vom Koalitionsausschuss beschlossen - vom Bund getragen wird, wollen wir die Bundesländer nicht gänzlich aus ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken entlassen: Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser sieht neben einem Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro eine Ko-Finanzierung der geförderten Vorhaben in Höhe von 30 Prozent vor. Hier fordern wir die Bundesländer auf, sich ausreichend zu beteiligen.

Mit dem Gesetz wollen wir außerdem unsere Unterstützung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige fortsetzen, um auch hier die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Dabei ist uns die Verlängerung des erweiterten Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum 31. Dezember 2020 besonders wichtig, ebenso die einmalige Ausdehnung des Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes um jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende im Jahr 2020. Damit unterstützen wir insbesondere Familien mit kleinen Kindern, die durch die Corona-Krise besonders belastet sind."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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