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Corona: Bayerischer Verordnungswahn - da blickt keiner mehr durch!

Archivmeldung vom 20.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski und Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin (2020)
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski und Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin (2020)

Bild: Impfkritik.de / Eigenes Werk

"Wussten Sie, dass die bayerische Landesregierung die Corona-Verordnung alle paar Tage ändert und dass im Grunde niemand mehr durchblickt, was gerade gilt? Seit dem 24. April klagt der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski auch in Bayern gegen den Corona-Wahn. Finanziert wird dies durch den AGBUG-Fonds - und Ihre Spenden!" Dies schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.

Weiter berichtet Tolzin: "Eine Übersicht über alle Änderungen seit dem 7. März bis zum 10. Oktober 2020 finden Sie in diesem PDF-Dokument (5 Seiten!). Man muss sich wirklich fragen, ob die bayerische Landesregierung noch irgendetwas anderes tut als die Corona-Panikmache zu verwalten. Lesen Sie und staunen Sie!

Wir klagen Musterfälle für Sie ein

Seit dem 24. April klagt der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski in mehreren Bundesländern gegen den Corona-Wahn. Finanziert wird dies durch den AGBUG-Fonds, für den bisher mehr als 100.000 Euro zusammengekommen sind. Da sich vor allem in Bayern alle paar Tage die Lockdown-Regelungen ändern, ist eine ständige Aktualisierung der Klagen notwendig – mit dem entsprechenden zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Die Gerichte scheinen sich bisher in einem Punkt einig zu sein: Sie wollen sich um keinen Preis inhaltlich mit der Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnungen auseinandersetzen und haben fast alle Eilanträge pauschal abgeschmettert. Wann sie schließlich im Hauptsacheverfahren entscheiden und sich endlich inhaltlich auseinandersetzen werden, ist offen.

Jetzt ist Hartnäckigkeit und Ausdauer gefragt

Wir werden die Klagen durch die Instanzen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen. Zumindest, solange die Spendengelder reichen. Der AGBUG-Spendenfonds steht im Augenblick mit ca. 22.000 Euro in den roten Zahlen. Da ich gleichzeitig bis zu 100.000 Euro für meine öffentliche Coronavirus-Wette vorhalten muss, kann ich die Anwaltsrechnungen leider nur bedingt persönlich auslegen.

Derzeit laufen uns die Anwaltskosten davon

Die Anwaltskosten laufen uns derzeit davon. Wir hatten trotzdem aufgrund der Akualität und Dringlichkeit einen Quarantänefall in Mecklenburg-Vorpommern mit  aufgenommen. Weitere Fälle sind jedoch bei bestem Willen nicht mehr möglich. Um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen, werden wir die anwaltlichen Aktivitäten vorerst auf ein Minimum zurückfahren.

Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin durch Ihre Spenden.

Im kommenden impf-report wird eine Übersicht über die Aktivitäten unseres Anwalts erscheinen. PDF-Vorabdruck herunterladen (drei Seiten).

Spendenkonto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
[email protected]
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Kontostatus 16. Oktober 2020

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin


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