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AfD berät weiteres Vorgehen im Fall Gedeon

Archivmeldung vom 31.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland äußern sich zum Urteil des Landesschiedsgerichtes Schleswig-Holstein im Ausschlussverfahren gegen Wolfgang Gedeon wie folgt: "Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft. Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten."

Weiter äußern sie sich: "Wir werden gegebenenfalls durch alle rechtlichen Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen. Auch im Fall von Frau von Sayn-Wittgenstein hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesschiedsgericht revidiert und der Ausschluss fand schließlich statt.

Grundsätzlich und über dieses Urteil wie auch über unsere Partei hinaus zeigt dieser Vorgang erneut, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwert. In unseren europäischen Nachbarländern gibt es solche immensen Hürden für einen Parteiausschluss nicht. Das wäre auch hier wünschenswert."

Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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