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Maas will rechtliche Hürden für willkürliche lebenslange Verfolgung senken

Archivmeldung vom 04.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elektronische Fußfessel in Schweden
Elektronische Fußfessel in Schweden

Foto: Fatboy
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Justizminister Heiko Maas (SPD) will rechtliche Hürden zur Überwachung extremistischer Straftäter mit elektronischen Fußfesseln abbauen. "Wir werden die elektronische Fußfessel nach der Haft grundsätzlich bei solchen extremistischen Straftätern zulassen, die wegen schwerer Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen verurteilt wurden", sagte Maas der "Bild".

"Bereits verurteilte Extremisten haben keine Toleranz verdient. Wir müssen sie ganz besonders im Blick behalten." Allerdings würde das die Bewegungsfreiheit der 550 bekannten Gefährdern in Deutschland nicht einschränken. "Das ist kein Allheilmittel, aber ein Schritt, um unseren Sicherheitsbehörden die Arbeit zu erleichtern", so Maas.

Da der Begriff "Gefährder" juristisch nie definiert wurde, könnte dies zu einer willkürlichen Ausweitung, auf beliebig viele Menschen führen, die zukünftig elektronische Fußfesseln oder elektronischen Chips unter der Haut, tragen müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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