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Münchner ödp gegen neues Stammzellengesetz

Archivmeldung vom 23.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einem persönlichen Brief bittet der stellvertretende Stadtverbandsvorsitzende der Münchner ödp, Markus Hollemann, den Bundespräsidenten, das kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossene novellierte Stammzellengesetz nicht zu unterzeichnen, um damit das Inkrafttreten dieses Gesetzes zu verhindern.

Markus Hollemann: „Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes wird die Würde des Menschen als unantastbar bezeichnet. Deshalb widerspricht die Regelung, deutsche menschliche Embryonen zu schützen, die Tötung und Verwertung ausländischer Embryonen aber zu akzeptieren, dem universalistischen Grundgedanken von Artikel 1 und damit der zentralen Wertaussage unseres Grundgesetzes. Die Menschenwürde ist unteilbar; unsere Rechtsordnung darf diesbezüglich nicht unterscheiden zwischen Ausland und Inland. Das Stammzellengesetz verstößt leider auch in seiner novellierten Form gegen diesen unverzichtbaren Grundsatz“.

Die ödp befindet sich hier in völliger Übereinstimmung mit den christlichen Kirchen. In seiner Osterpredigt sagte der Münchner Erzbischof Marx: „Man darf nicht zulassen, dass menschliches Leben zum Stoff degradiert wird. Da müssen wir Christen uns einmischen“.

Quelle: ödp

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