Bundeskabinett beschließt Aussetzung des Familiennachzugs
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass für zwei Jahre nach Inkrafttreten kein Familiennachzug mehr gewährt werde, wobei Härtefälle unberührt bleiben, teilte das Innenministerium mit. Mit dem Gesetzentwurf werde darüber hinaus das Ziel der Begrenzung wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Zugleich habe das Kabinett das Ende der "Turbo-Einbürgerung" nach drei
Jahren Aufenthalt in Deutschland beschlossen. Dafür wurde der Entwurf
eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
verabschiedet. Künftig wird demnach für die Einbürgerung generell eine
Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten.
"Die
heutigen Entscheidungen im Bundeskabinett dienen der Reduzierung der
illegalen Migration", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
(CSU). "Ziel ist es, Pull-Faktoren zu senken, mehr Ordnung in das
Migrationsgeschehen zu bringen und dem Leitsatz der Humanität und
Ordnung gleichermaßen gerecht zu werden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur