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Dr. Bolinger: Rheinland-Pfalz: Gewalt gegen Rettungskräfte bekämpfen!

Archivmeldung vom 27.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dr. Jan Bollinger (2022) Bild: AfD Deutschland
Dr. Jan Bollinger (2022) Bild: AfD Deutschland

In einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz „Angriffe und Gewalttaten gegen Feuerwehrangehörige und Rettungssanitäter“ unter der Drucksache 18/2627 wollten wir von der Landesregierung erfahren, wie sich die Fallzahlen von Angriffen und Gewalttaten gegen Rettungssanitäter und Feuerwehrangehörige in den letzten fünf Jahren entwickelt hat.

In der Beantwortung der Großen Anfrage unter der Drucksache 18/3392 teilte uns die Landesregierung mit, dass Übergriffe auf Sicherheitskräfte sich auf einem beängstigend hohen Niveau befinden und seit 2017 gestiegen sind.

Dazu Dr. Jan Bollinger, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Als AfD-Fraktion verurteilen wir Angriffe und Gewalttaten gegen unsere Rettungssanitäter und Feuerwehrangehörigen aufs Schärfste. Unsere Rettungskräfte setzen täglich rund um die Uhr Leben und Gesundheit dafür ein, um unser Leben, unsere Gesundheit und unser Eigentum zu retten und zu schützen. Daher ist es umso verwerflicher, dass in den Erfassungsjahren 2017-2021 insgesamt 771 Rettungskräfte und 85 Angehörige der Feuerwehr Opfer von Angriffen und Gewalttaten wurden. Dabei ist die Anzahl der Übergriffe seit 2017 angestiegen. Das sind unhaltbare Zustände, die strikt unterbunden werden müssen. Jeder Angriff und jede Gewalttat gegen Rettungskräfte ist zugleich auch ein Angriff auf uns alle und unseren Rechtsstaat!“

Dr. Bollinger weiter: „insgesamt 56% der Tatverdächtigen sind bereits vorher wegen ähnlicher oder anderer Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. Ebenfalls über 50% der Tatverdächtigen standen zur Zeit des Angriffs unter Alkoholeinfluss. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt seit dem Erfassungsjahr 2020 über 23% und ist damit im Vergleich zu deren Bevölkerungsanteil deutlich überproportional. Nicht enthalten sind deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund und doppelte Staatsbürger, die nach den Richtlinien der PKS als deutsche Tatverdächtige geführt werden.

Dr. Bollinger abschließend: „Wir fordern daher erneut, bei Angriffen auf Rettungskräfte die Täter die volle Härte des Gesetzes spüren zu lassen und nichtdeutsche Tatverdächtige ohne Umwege abzuschieben. Zur besseren Analyse der Bedrohungslage und Ableitung von politischen Handlungsmöglichkeiten müssen in der PKS doppelte Staatsbürgerschaften und Migrationshintergrund von Tatverdächtigen separat erfasst werden!“

Quelle: AfD Deutschland

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