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Steuergewerkschaft warnt vor "Lex Umwelthilfe"

Archivmeldung vom 18.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)

Bild: Cornerstone / pixelio.de

Der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hat die Politik vor den Folgen einer "Lex Umwelthilfe" gewarnt, sollten speziell wegen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) schärfere Transparenzpflichten für gemeinnützige Institutionen eingeführt werden. "Das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern, dürfte zu massivem Widerstand vieler gemeinnütziger Organisationen führen", sagte Eigenthaler dem "Handelsblatt".

Die bestehenden Regelungen müssten ja allgemein und generell geändert werden und nicht nur mit Blick auf die Deutsche Umwelthilfe. "Ich prophezeie einen Aufstand der Vereine, die sich nicht detailliert in die Karten schauen lassen wollen." Eigenthaler befürchtet sogar einen Bumerang-Effekt: "Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden dürfte dann wieder ein Thema für die Öffentlichkeit werden". Außerdem führt ein verschärftes Gemeinnützigkeitsrecht seiner Ansicht nach auch zu einer Ausweitung von Bürokratie.

"Irgendjemand muss die Verschärfung ja prüfen, aber es ist dafür gar kein Personal in den Finanzämtern da", sagte Eigenthaler, der selbst einmal ein Finanzamt geleitet hat. Für schärfere Transparenzpflichten hatte sich etwa die CDU ausgesprochen. "Wer sich am politischen Willensbildungsprozess beteiligt, muss offenlegen, für wen er spricht und durch wen er finanziert wird." Diese Grundregel sei für die Parteien im Parteiengesetz festgelegt und "sollte für Verbände, die im Sinne eines von ihnen behaupteten Gemeininteresses Prozesse führen, gleichermaßen gelten", sagte der Vize-Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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