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Flächenfraß stoppen! - Bauernverband fordert Korrektur des Koalitionsvertrags

Archivmeldung vom 12.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klassische Rodung in Deutschland: Täglich über 1,2km² zerstörte Wälder für Neubaugebiete und Industriegebiete (ca. 120 Fußballfelder pro TAG)
Klassische Rodung in Deutschland: Täglich über 1,2km² zerstörte Wälder für Neubaugebiete und Industriegebiete (ca. 120 Fußballfelder pro TAG)

Bild: Eigenes Werk /OTT

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD auf, die Inanspruchnahme von zusätzlichen 30.000 Hektar Land für das Programm "Nationales Naturerbe" - davon 20.000 Hektar aus dem Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) - zu überdenken. Diese immense Beanspruchung von Flächen beruht auf der Annahme, dass im BVVG-Bestand noch erhebliche Nutzflächen vorhanden sind, die nicht landwirtschaftlich nutzbar sind.

Der DBV stellt jedoch fest, dass sich der Umfang der nicht landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der BVVG auf deutlich weniger als 5.000 Hektar beläuft. Die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag führt demnach dazu, dass wertvolle Agrarflächen der Bewirtschaftung entzogen werden müssen. Dieses Vorgehen steht im deutlichen Widerspruch zu dem ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen bis 2030 auf 30 Hektar am Tag zu reduzieren.

"Diese überproportionale Inanspruchnahme der BVVG-Flächen bringt betroffene Bauern in massive Schwierigkeiten, da wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen wegfallen", sagt DBV-Präsident Joachim Rukwied. Sie werfe vor allem im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung im Rahmen des regulären Privatisierungsverfahrens beihilferechtliche Fragen auf. Der DBV fordert daher die Verantwortlichen auf, die im Koalitionsvertrag getroffene Festlegung mit Blick auf die tatsächlich verfügbaren Naturschutzflächen zu korrigieren.

Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)

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