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Finanzministerium will Rechte von Krypto-Kunden stärken

Archivmeldung vom 14.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Frank Schäffler (2020)
Frank Schäffler (2020)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Anleger sollen in Zukunft bei Investitionen in digitale Währungen wie "Bitcoin" oder "Ethereum" besser geschützt werden. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Sprechers für "Blockchain- und Fintechinnovationen" der FDP-Fraktion im Bundestag, Frank Schäffler, hervor, über die die "Welt" berichtet.

Demnach will das BMF die Rechte von Kunden bei Kryptobörsen im sogenannten "Zukunftsfinanzierungsgesetz" stärken, das es gemeinsam mit dem Justizministerium erarbeitet hat und das in Kürze ins Kabinett eingebracht werden soll. Insbesondere geht es dabei um den Schutz der verwahrten Assets vor dem Zugriff von Kryptobörsen. Zwar ist mit "MiCA" (Markets in Crypto Assets) auf europäischer Ebene eine Verordnung entwickelt worden, die die rechtliche Situation von Kryptoanlegern verbessern soll. "MiCA" wird demnach Vorgaben zum Schutz des Kundenvermögens im Falle der Insolvenz von Kryptoverwahrern umfassen. Doch die Verordnung wird voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres für alle Marktteilnehmer in der EU rechtswirksam werden. "Zur Stärkung der Rechtssicherheit in der Insolvenz von Kryptoverwahrern sollen verwahrte Kryptowerte auch schon vor Inkrafttreten der MiCA dem Zugriff der allgemeinen Gläubiger des Kryptoverwahrers entzogen bleiben", schreibt das Finanzministerium in seiner Antwort.

 "Institute, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben, sollen hierfür auch Vorkehrungen zur Trennung eigener Kryptowerte von verwahrten Kryptowerten treffen. Entsprechend soll mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz eine neue Regelung diesbezüglich in das Kreditwesengesetz aufgenommen werden." Die Turbulenzen am Kryptomarkt im vergangenen Jahr fielen für Anleger auch deshalb so verheerend aus, weil die bei den Verwahrern hinterlegten Anteile der Investoren nicht ausreichend vor einem Zugriff der Kryptobörsen gesichert waren. Im vergangenen Jahr war es zu zahlreichen Abstürzen und Pleiten gekommen. Das sogenannte "Zukunftsfinanzierungsgesetz", in das der Schutz der Kryptokunden aufgenommen werden soll, soll Bürgern und Unternehmen den Vermögensaufbau und den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern, hieß es. Der Kapitalmarkt solle leistungsfähiger und Deutschland als Finanzstandort attraktiver werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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