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Wiefelspütz: "Rechtstellung unschuldiger Passagiere im Kriegsfall eine grundsätzlich andere"

Archivmeldung vom 21.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz (SPD) hat seine Einlassungen zum Thema "Abwehr eines Terrorangriffs aus der Luft" konkretisiert. Die Rechtsstellung unschuldiger Passagiere, gab Wiefelspütz im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel zu, sei im Falle eines kriegerischen Luftzwischenfalls - also eines Terrorangriffs von Außen - "natürlich eine grundsätzlich andere" als im nichtkriegerischen.

Im Falle eines kriegerischen Zwischenfalls sei man zwar auch gehalten, Menschenleben zu schonen, "aber die kategorische Haltung von Karlsruhe: Wenn Unschuldige an Bord sind, darf auf keinen Fall geschossen werden - diese Haltung gilt im Kriegsfall so nicht", sagte Wiefelspütz.

Der SPD-Politiker fügte hinzu, um einen Terrorangriff durch ein im Ausland gekapertes Passagierflugzeug auf der Grundlage der Regeln der Landesverteidigung und nicht des Luftsicherheitsgesetzes mit Waffengewalt zu stoppen, müsse nicht einmal der Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes ausgerufen werden, der "die gesamte innere Rechtsordnung in Richtung Notstand verändern würde", so Wiefelspütz. Es reiche die Entscheidung der Regierung und die - wenn Gefahr im Verzug auch nachträgliche - Bestätigung durch den Bundestag.

Quelle: Pressemitteilung Tagesspiegel

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