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Bundeskriminalamt: Extremistische Gefährder fast nur männlich

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen.
Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen.

Bild: Didi01 / pixelio.de

Die vom Bundeskriminalamt (BKA) als Gefährder eingestuften Extremisten sind fast durchweg männlich. Das bestätigte das BKA dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Dies gelte unabhängig davon, welchem politischen Spektrum die Gefährder jeweils zugerechnet werden. Laut BKA wurden mit Stichtag 15. Oktober 681 religiös - sprich islamistisch - motivierte Gefährder gezählt. Dabei liege der Frauenanteil "im mittleren einstelligen Prozentbereich". Die Zahl der rechtsextremistischen Gefährder wurde mit 43 angegeben, jene der linksextremistischen Gefährder mit fünf. Der Frauenanteil ist laut BKA im rechts- wie im linksextremistischen Bereich "außerordentlich gering".

Prozentzahlen wurden nicht genannt. Der Terrorismusexperte der Stiftung Wissenschaft und Politik, Guido Steinberg, sagte dem RND: "In Deutschland dominieren seit Jahren die Islamisten und Rechtsextremisten, beides Bewegungen, die Frauen nur eine untergeordnete Rolle zubilligen. Dies führt dazu, dass Frauen - wenn überhaupt - meist nur unterstützend tätig werden. Das gewaltsame terroristische Kerngeschäft ist für beide Bewegungen Männersache. Deshalb beherrschen die Männer auch die Gefährder listen."

Hintergrund

Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen. Zur Sicherheit der Bevölkerung wird dieser Personengruppe das demokratische Grundrecht der Unschuldsvermutung genommen. Als Gefährder wird unter anderem auch derjenige eingestuft, der mit seinen Steuerzahlungen im Rückstand ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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