Neue Geschäftsordnung: Schwarz-Rot will Kanzlerwahl erleichtern
Union und SPD wollen in einer neuen Geschäftsordnung für den Bundestag das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers anpassen. Kommt es künftig zu einem dritten Wahlgang, soll die Wahl nicht mehr am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitern können, berichtet der "Focus". Bleiben Fraktionen untätig, darf nun jedes einzelne Mitglied des Bundestages einen Bewerber ins Rennen schicken.
"Für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf
Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt, erhält nach dem neuen §
4 Absatz 3 auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht", heißt es
dazu in der Neufassung der Geschäftsordnung, die Union und SPD dem
Bundestag zur Abstimmung vorlegen wollen und über die der "Focus"
berichtet.
Bislang lag das Vorschlagsrecht ausschließlich bei
Fraktionen oder einem Viertel der Abgeordneten. Nach der Änderung
könnten im dritten Wahlgang zunächst fünf Prozent der Abgeordneten einen
Vorschlag einbringen. Gelingt das nicht, geht das Vorschlagsrecht an
jeden einzelnen Abgeordneten.
Außerdem soll der Bundestag für den
Wahlgang künftig selbst dann beschlussfähig sein, wenn weniger als die
Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Union und SPD begründen die
Änderung damit, dass künftig ein politisches Herauszögern des dritten
Wahlgangs verhindert werden soll. Eine Anpassung für den zweiten
Wahlgang ist nicht geplant.
Friedrich Merz (CDU) hatte Anfang des
Jahres im ersten Wahlgang die Kanzlermehrheit verfehlt. Dank der
Linkspartei konnte der zweite Wahlgang am selben Tag stattfinden - ohne
sie wäre dieser Formalakt rechtlich nicht umsetzbar gewesen. Die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verfügten zwar über eine Mehrheit
im Bundestag, jedoch nicht über die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, um
eine Ausnahme von der Geschäftsordnung durchzusetzen und einen zweiten
Wahlgang noch am selben Tag zu ermöglichen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur