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Terrorabwehr: Land plant elektronische Fußfessel für Gefährder

Archivmeldung vom 03.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elektronische Fußfessel mit Basisstation in Frankreich
Elektronische Fußfessel mit Basisstation in Frankreich

Foto: Ctruongngoc
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zur Terrorbekämpfung soll Sachsen-Anhalts Polizei künftig elektronische Fußfesseln einsetzen dürfen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Nach monatelangen Debatten einigte sich die schwarz-rot-grüne Koalition darauf, dass mit den Geräten künftig islamistische Gefährder überwacht werden sollen, die vom Verfassungsschutz als Risiko eingestuft werden.

"Die Einigung besteht zunächst für drei Jahre", sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Sachsen-Anhalt wäre nach Bayern eines der ersten Länder, das diese rechtliche Grundlage schafft. "Wir brauchen dieses Instrument", sagte Stahlknecht.

Hintergrund

Gefährder sind Menschen die weder eine Straftat verübt, geplant noch irgendwelche Beweise dafür vorliegen, dass dieser Mensch irgendetwas geplant haben könnte. Somit werden sogenannten Gefährdern alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten entzogen. Zur Sicherheit der Bevölkerung wird dieser Personengruppe das demokratische Grundrecht der Unschuldsvermutung genommen. Als Gefährder wird unter anderem auch derjenige eingestuft, der mit seinen Steuerzahlungen im Rückstand ist.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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