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Uhl: Aufblähen des Bundestags durch Ausgleichsmandate ist abzulehnen

Archivmeldung vom 03.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Wahlprüfungsbeschwerden zum Bundestagswahlergebnis 2005 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten, von denen 299 direkt gewählt werden und dieselbe Anzahl über die Landeslisten der Parteien einzieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen verzerrenden Effekt in Folge von Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt.

Eine denkbare Lösung wäre, die Überhangmandate durch zusätzliche Ausgleichsmandate zu kompensieren. Doch dies wäre eine Aufblähung des Bundestags und ist daher abzulehnen.

Stattdessen ist eine Neuregelung zu prüfen, die das Gericht selbst als Möglichkeit genannt hat: Die Zahl der Überhangmandate kann durch Wegfall von Listenmandaten derselben Partei ausgeglichen werden. Dazu müsste auf Mandate anderer Landeslisten zurückgegriffen werden.

Die Aufgabe ist also, einen Wahlrechtsmodus zu finden, der diesen Ausgleich mathematisch lösen kann und dem Verfassungsgrundsatz der Stimmgewichtsgleichheit Rechnung trägt.

Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils wird sich herausstellen, ob die Neuregelung noch vor der nächsten Bundestagswahl wirksam werden kann. Bei dieser Gelegenheit könnte auch geprüft werden, ob sich eine parteiübergreifende Mehrheit findet für eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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