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Neue Drogenbeauftragte gegen Eigenbedarfsregel bei "harten" Drogen

Archivmeldung vom 26.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daniela Ludwig (2019)
Daniela Ludwig (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Daniela Ludwig: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [Bundestag 14.03.2019]" / Eigenes Werk

Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich strikt gegen den Vorschlag der Berliner Grünen-Politikerin Catherina Pieroth ausgesprochen, auch bei als "hart" klassifizierten illegalen Drogen den Besitz kleinerer Mengen zum Eigenbedarf zu erlauben.

"Eigenbedarf bei harten Drogen steht für mich absolut nicht zur Debatte", sagte Ludwig dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Wir reden hier von Drogen, die schon bei einmaligem Gebrauch zum Tod führen können", ergänzte sie. "Daher ist dieser Vorschlag unsinnig und würde am Ziel, suchtkranken Menschen zu helfen und den Drogenhandel einzudämmen, komplett vorbei gehen." Pieroth, die drogenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, hatte vorgeschlagen, die Grenze für einen erlaubten Eigenbedarf bei Kokain oder Heroin bei drei Gramm festzulegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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