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Von Arnim: Klagen von Eichel und Welteke sind dreist

Archivmeldung vom 14.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisierte die Pensionsrechtsklagen von Ex-Finanzminister Hans Eichel (SPD) und Ex-Bundesbankchef Welteke. "Hier schlägt leider das Eigeninteresse der Betroffenen durch. Die Klagen erscheinen schon dreist, wo doch beide ohnehin über eine ausreichende Versorgung verfügen," sagte von Arnim der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe).

Gerade jetzt, wo viele Bundesbürger um ihren Arbeitsplatz bangen und aufgrund der demographischen Entwicklung Sorgen über ihre Altersversorgung haben, würde die Öffentlichkeit zurecht sensibel auf solche Privilegien reagieren. "Es gibt eine berechtigte Entrüstung in der Öffentlichkeit."

Das Grundproblem sei allerdings die zu großzügige Altersversorgung von Politikern insgesamt. "Schon nach einem halben Arbeitsleben wird oft eine Vollversorgung gezahlt, die zudem oft noch weit vor der normalen Altersgrenze bezogen wird." Bei Politikern mit mehreren Ämtern würden Versorgungen geschaffen, die viel höher sind, als das eigentliche Aktivengehalt eines der Ämter. "Deshalb kommen hier Anrechnungsregelungen zum Tragen, die oft so kompliziert sind, dass sie nur noch gerichtlich geklärt werden können", so von Arnim weiter. Zudem seien diese Regelungen vielfach lückenhaft, "so das trotzdem völlig verrückte Sachen herauskommen."

Die Überversorgung sei Folge dessen, dass sich die Politik ihre Altersbezüge selbst bewilligt. "Sie entscheiden über die entsprechenden Gesetze in eigener Sache. Deshalb ist eine kritische Öffentlichkeit die einzige mögliche Kontrolle."

Einer außerparlamentarischen Diätenkommission steht von Arnim kritisch gegenüber. "Wenn solche Kommissionen Einfluss haben, neigt die Politik dazu, sich Hofkommissionen zu schaffen. Damit entsteht nur Scheinkontrolle." Zudem könne man solche Kommissionen, die in ihrer Zusammenstellung von der Politik beeinflusst sind, nicht abwählen und nicht unter öffentliche Kontrolle stellen.

Wichtiger, so von Arnim, sei eine Reform der Politikerbezüge. "Die Vollversorgung darf nicht länger schon nach kurzer Zeit und weit vor der eigentlichen Altersgrenze fällig werden, sondern erst nach einem vollen Arbeitsleben und erst mit 65 Jahren oder später 67 Jahren eintreten." Eine andere Möglichkeit sei eine Diätenreform, bei der die Diäten erhöht werden und dafür den Abgeordneten selbst überlassen wird, ihre Rente abzusichern.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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