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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Grundsteuerreform beschlossen

Archivmeldung vom 16.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch die Entwürfe der Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 1025b), zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) sowie zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung abschließend beraten.

Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler: "Was lange währt, wird endlich gut." Die Kommunen haben jetzt Planungssicherheit zu einer ihrer bedeutendsten Einnahmequellen. Wichtig ist uns, dass das neue Grundsteuerrecht möglichst einfach ist. Deshalb muss das Ziel sein, dass mittelfristig so viele Daten wie möglich - wie zum Beispiel Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen und Baujahr - von der Finanzverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt werden. Dauerhaft ließe sich so eine vorausgefüllte Steuererklärung realisieren.

Die länderspezifische Öffnungsklausel ist wichtig, damit regionale Verwerfungen wie z. B. in Stadtstaaten und Flächenländern, Ballungszentren und ländlichen Räumen verhindert werden können. Für Steuerpflichtige in Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, muss sichergestellt sein, dass es nicht zu Zweifacherklärungen - einmal zum Zwecke der Grundsteuer und einmal zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs - kommen darf. Außerdem konnten wir einen Abschlag für Denkmäler erreichen, damit der Denkmalschutz weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt wird.

Um steigende Steuereinnahmen und damit verbunden höhere Mieten zu vermeiden, werden wir bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Grundsteuerrechts am 1. Januar 2025 die Steuermesszahl anhand der dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal evaluieren und gegebenenfalls anpassen. Über das Thema hinaus zeigt das Gesetzgebungsverfahren, dass unsere Demokratie funktioniert. Ein Dank gilt auch der FDP und den Grünen, die sehr sachorientiert mitberaten und eine gemeinsame Zustimmung angekündigt haben."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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