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Leutheusser-Schnarrenberger: Vorratsdatenspeicherung ist eine Schande für den Rechtsstaat

Archivmeldung vom 16.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz im August 2013
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz im August 2013

Foto: Rectifier99
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu der heutigen 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mitglied im Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: "Durch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird die anlasslose Massenüberwachung in Deutschland wieder eingeführt. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Schande für den Rechtsstaat. Eine massenhafte Überwachung ohne Anlass ist mit unserem Grundrechtsverständnis nicht in Einklang zu bringen. Mit 80 Prozent Mehrheit im Bundestag kann alles beschlossen werden, auch eine verfassungs- oder europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung. Das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht ist bereits vorprogrammiert. Spätestens der Europäische Gerichtshof wird die Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren."

Leutheusser-Schnarrenberger weiter: "Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht hat der Europäische Gerichtshof in der Speicherungspflicht sämtlicher Verkehrsdaten einen 'besonders schwerwiegenden Eingriff' in die durch die Europäische Grundrechtecharta garantierten Rechte der Unionsbürger erkannt. Detailliert listet der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahre 2014 Gründe auf, weshalb er die anlasslose Speicherungspflicht für grundrechtswidrig erachtet. So würden Daten von Personen gespeichert, die nicht einmal in einem entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen.

Künftig werden Berufsgeheimnisträger wie Journalisten oder Anwälte durch die Speicherung ihrer Daten in ihrer Arbeit behindert, auch wenn die Verwendung dieser Daten beschränkt wird."

Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ots)

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