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Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung: Sachsen-Anhalts Datenschützer von Bose bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Archivmeldung vom 10.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sachsen-Anhalts Landesdatenschützer Harald von Bose hat Kritik an der vom Bundestag verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung geübt. Der Staat sammele künftig zweckfrei Verbindungsdaten von der Telekom- und Internetkommunikation aller Bürger.

"Ob das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit übereinstimmt, wage ich zu bezweifeln. Deshalb habe ich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.", so von Bose in der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Die Eingrenzung des Zeugnisverweigerungsrechtes auf Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete würde andere Berufsgruppen benachteiligen. Vor allem Journalisten bekämen jetzt ein Problem, da sich der grundgesetzliche Schutz der journalistischen Erkenntnisse nicht nur auf veröffentlichte Informationen, sondern auch auf alle Formen der Recherche beziehe, so von Bose weiter. "Wenn der Staat nun Erkenntnisse darüber sammelt, wann und mit wem ein Journalist Kontakt hatte, ist dies eine falsche Kompetenzgrundlage." Wenn das Kommunikationsverhalten des Bürgers so eklatant berührt und er unter Generalverdacht gestellt werde, müsse man sich fragen, ob nicht auch ein Stück des demokratischen Fundaments durch diese informationelle Fremdbestimmung berührt werde. "Dass diese Entscheidung zum Einschnitt in Freiheitsrechte genau am 9. November als dem Tag des Mauerfalls getroffen wird, ist bitter."

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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