Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Groß: NEIN zur Werbung für Abtreibung

Groß: NEIN zur Werbung für Abtreibung

Archivmeldung vom 12.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Sylvia Groß (2018)
Dr. Sylvia Groß (2018)

Bild: AfD Deutschland

Die EU hatte bereits am 01.03.2018 die Abtreibung zum Menschenrecht erklärt. Umfangreiche Maßnahmen hierzu sollen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Umsetzung droht nun eingeleitet zu werden, indem damit begonnen wird, zunächst den § 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt, abzuschaffen. Damit soll die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf Internetseiten „freigeschaltet“ und straffrei ermöglicht werden, wodurch suggeriert wird, Abtreibung sei eine normale medizinische Dienstleistung.

Dazu Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Rheinland-Pfälzischen Landtag: „Mittlerweile ist kein Gut mehr zu wertvoll, um es auf dem Altar des tonangebenden medialen und politischen ‚Mainstreams‘ zu opfern. Wie kann es gestattet werden, für Abtreibung zu werben, die vom Grundsatz her verboten ist – und in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nur dann strafrechtlich nicht geahndet wird, wenn der Nachweis einer vorangegangenen Beratung vorliegt?“

Darüber hinaus erhält jede schwangere Frau in der Beratungsstelle sowie bei den Ärzten ihres Vertrauens alle erforderlichen Informationen, sofern sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat. Weiterer Werbung dafür bedarf es nicht.

Dr. Groß weiter: „Mit der Auflösung des § 219a StGB würde die ,Büchse der Pandora‘ geöffnet, der logischerweise als nächstes die Aufhebung der Pflicht zur Schwangerenkonfliktberatung folgen würde. Das wäre nur ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung des § 218 StGB. Daher gilt ganz besonders hier: Die Entscheidung für die Abschaffung des § 219a StGB muss vom Ende her bedacht werden.“

Dr. Groß erläutert: „Wie ist die Werbung für Abtreibung mit dem Grundgesetz vereinbar, das den Staat verpflichtet, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen? Die AfD hält Werbung für Schwangerschaftsabbrüche für unvereinbar mit den gesetzlichen Regelungen zum Schutz des ungeborenen Lebens und lehnt daher die Abschaffung des § 219a StGB kategorisch ab.“

Quelle: AfD Deutschland

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte wich in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige