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BVG: Aus für Onlinedurchsuchungen in NRW

Archivmeldung vom 27.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das Bundesverfassungsgericht erklärt Onlinedurchsuchungen für verfassungswidrig

Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassunggerichtes sind Online-Durchsuchungen nicht verfassungsgemäß und damit die Befungnis des norrhein-westfälichen Verfassungsschutzes nichtig.

Dieses Grundsatzurteil gefährdet Innenminister Schäubles Pläne, die Befugnisse des Verfassungsschutzes weiter auszuweiten.

Deutscher Fachjournalisten-Verband begrüßt Ablehnung des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Online-Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen durchführen zu können.

"Das Vorhaben der Online-Durchsuchung war von Anfang an juristisch fragwürdig. Wir begrüßen es daher, dass diesen Plänen heute Einhalt geboten wurde", kommentierte Thomas Dreesen, Vorstand des DFJV, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Das dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt die Recherchefreiheit der Journalisten ohnehin schon in unzulässiger Weise ein, eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt", so Dreesen weiter.

In dem Verfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer durch Behörden erlaubt. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht, hieß es in der Urteilsbegründung. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stellte erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe.

Das Verfahren hat nach Ansicht des DFJV grundsätzliche Bedeutung für die geplante Online-Durchsuchung. Der Verband geht davon aus, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Pläne zur Online-Durchsuchung auf Bundesebene und in anderen Bundesländern vorerst gestoppt sind.

Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung und fordert den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene auf, jetzt entsprechende Gesetzgebungsverfahren zurückzustellen und zunächst gründlich über die Risiken und Probleme dieser Ermittlungsmethode nachzudenken. Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: "Die Politik darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und gleich morgen nach Wegen suchen, das Verdikt aus Karlsruhe listenreich zu umschiffen. Das gebietet schon der Respekt vor dem höchsten Gericht, aber mehr noch ein Blick auf die Risiken dieser zu Recht höchst umstrittenen Ermittlungsmethode. Auf dem Spiel steht nicht zuletzt das Vertrauen der Internetnutzer in die Nutzung des Internets und der Neuen Medien, und damit auch die Akzeptanz von E-Business, E-Health und E-Government-Anwendungen." Technisch gesehen ist eine Online-Durchsuchung nichts anderes als erfolgreiches Hacking. Der Staat nutzt vorhandene Sicherheitslücken in Programmen der Verdächtigen, um die Überwachungssoftware ("Bundestrojaner") einzuschleusen. Damit setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim halten und damit auch unbescholtene Internetnutzer zu gefährden. Auch sinkt das Vertrauen der Anwender in Online-Anwendungen von Behörden wie zum Beispiel die elektronische Steuererklärung ELSTER, wenn befürchtet werden kann, dass solche Anwendungen für die Online-Durchsuchung eingesetzt werden. Auch die Internetwirtschaft ist betroffen, so Michael Rotert: "Wird der Provider eines Verdächtigen derart 'durchsucht', hat er einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten. Und das zu recht. Online-Dienstleistungen sind gewissermaßen die Nervenfasern der Informationsgesellschaft. Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung dieser Dienste sind unverzichtbar, nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche, sondern auch für den unserer Kunden. Es wäre leichtfertig und verantwortungslos, dies für die angeblich nur zehn geplanten Online-Durchsuchungen im Jahr aufs Spiel zu setzen. Deshalb appelliere ich an die Innenminister von Bund und Ländern, ihre Pläne in Sachen Online-Durchsuchung zunächst auf Eis zu legen." Insbesondere dürfen die 'Spähangriffe' des 'Bundestrojaners' nicht gegen Provider gerichtet werden. Als Anbieter wichtiger Infrastrukturen müssen sie die Integrität ihrer Systeme jederzeit sicherstellen. Provider zu 'hacken' ist weder notwendig noch vertretbar, denn der wirtschaftliche Schaden einer durch eine Online-Durchsuchung ausgelösten Vertrauenskrise wäre sowohl für die Provider als auch für ihre Kunden enorm.

Quelle: DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG / eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.


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