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Schwesig: Arbeitgeber sollen in Stellenanzeigen Mindestentgelt angeben

Archivmeldung vom 12.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Manuela Schwesig Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Manuela Schwesig Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will Unternehmen im Rahmen ihres "Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" dazu verpflichten, bei Stellenausschreibungen anzugeben, wie viel Entgelt sie mindestens zahlen werden. In der Stellenanzeige sei "jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll", heißt es im Referentenentwurf, über den der "Spiegel" berichtet.

Wenn der Arbeitgeber auch mehr zahlen würde als das angegebene Mindestentgelt, "hat er diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben". Die Transparenz soll Frauen helfen, bei Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln. Schwesig will mit dem Gesetz, in dem auch ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmer und Berichtspflichten für große Unternehmen verankert sind, dafür sorgen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich entlohnt werden.

Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland eine Lohnlücke von 22 Prozent. Durch das Gesetz werde "die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in der Praxis zukünftig umfassend" gewährleistet, heißt es im Entwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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