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Bundesbauministerin Hendricks: Wohngeld-Novelle tritt 2015 in Kraft

Archivmeldung vom 01.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Barbara Hendricks Bild: spd.de
Barbara Hendricks Bild: spd.de

Bielefeld. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat gestern bekannt gegeben, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Wohngeld-Reform bereits 2015 in Kraft treten soll. Das erfuhr die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische aus Kreisen des DGB-Bundesvorstands, der mit der Ministerin über die Einzelheiten der Wohngeldnovelle gesprochen hat. Der DGB-Bundesvorstand hat der Ministerin einen eigenen Vorschlag zur Wohngeldreform übergeben. Hendricks kündigte an, dass "zum Leistungsumfang der Wohngeldnovelle in Kürze die Gespräche zwischen Bund und Ländern beginnen".

Eine Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat sei zwingend erforderlich, denn das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt. Unstrittig ist, dass das Wohngeld an die Bestandsmieten und die Einkommensentwicklung angepasst werden soll. Das steht bereits im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung. Nach Ansicht des DGB ist die fehlende Dynamisierung auch ein Grund dafür, dass das Wohngeld heutzutage ein Mauerblümchendasein führt.

Der DGB-Bundesvorstand fordert zudem, dass zusätzlich zum Wohngeld wieder ein Heizkostenzuschuss gewährt werden soll: "Gerade die Zunahme der Heizkosten stellt eine besondere Belastung für einkommensschwache Haushalte dar", heißt es in dem Reformvorschlag. Nach Ansicht des DGB könnten sich viele der 1,3 Millionen Hartz-IV-Aufstocker aus dem Hartz-IV-System befreien, wenn das Wohngeld und auch der Kinderzuschlag attraktiver ausgestaltet würden - und beide Leistungen wesentlich leichter zu beantragen wären. "Eine Vereinfachung der Antragsverfahren bei Kindergeldkasse und Wohngeldstelle ist sinnvoll", heißt es in dem DGB-Papier.

Für die Kommunen bedeutet ein Rückgang bei den Aufstockern eine finanzielle Entlastung. Denn die Unterkunfts-Kosten innerhalb des Hartz-IV-Bezugs müssen die Kommunen zu fast 70 Prozent bezahlen. Das Wohngeld tragen dagegen nur Bund und Länder. Nach Ansicht des DGB dürfte nach Umsetzung des flächendeckenden Mindestlohns schon bald eine Situation entstehen, wo sich viele Aufstocker aus dem Hartz-IV-Bezug verabschieden könnten. Voraussetzung wäre jedoch, dass die "Hartz IV vorgelagerten Sicherungssysteme" wie Wohngeld und Kinderzuschlag gestärkt würden. Beim Kinderzuschlag plädiert der DGB-Bundesvorstand dafür, dass sich die Beträge von derzeit 140 Euro pro Kind auf 200 Euro erhöhen.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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