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Investitionskosten: Finanzierungsproblem für Pflegeheime in NRW bpa setzt auf schnelle Klärung

Archivmeldung vom 16.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Zur aktuellen Berichterstattung über den Streit zwischen dem Pflegeheimbetreiber Carpe Diem und dem NRW-Gesundheitsministerium um die korrekte Berechnung von Investitionskosten sagt der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Christof Beckmann: "Mit dem völlig praxisfernen Alten- und Pflegegesetz aus dem Jahr 2014 hat das Land die Branche in Unsicherheit und wirtschaftliche Existenzbedrohung gestürzt."

Beckmann weiter: "Bis heute haben noch immer nicht alle Pflegeeinrichtungen taugliche Bescheide über die Refinanzierung ihrer Investitionskosten, also die Kosten für Bau und Betrieb der Gebäude. Und gegen fast alle Bescheide werden Rechtsmittel eingelegt." Das Problem wird in den nächsten Monaten noch drängender: Mit den aktuellen Refinanzierungsregelungen sorgt das Land dafür, dass viele Pflegeheime bis zu 25 Prozent der vereinbarten und bisher einvernehmlich anerkannten Pacht nicht finanzieren und damit langjährig abgeschlossene Verträge nicht erfüllen können.

Dieses Gesetz wirft viele Fragen auf, zeigt aber keine Lösung. Carpe Diem hat hierzu eine Regelung vorgeschlagen. Wichtig ist, dass hierüber schnell Rechtssicherheit hergestellt wird. An dieser Klärung sollte auch das Ministerium ein erkennbares Interesse haben und sich jede öffentliche Vorverurteilung sparen.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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