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FDP gegen Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 20.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club
Plastische Darstellung des „Bundestrojaners“ vom Chaos Computer Club

Foto: mellowbox
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die FDP hält die Pläne von Innenminister Horst Seehofer (CSU), dem Bundesverfassungsschutz künftig die Online-Durchsuchung("Staatstrojaner") zu erlauben, für verfassungsrechtlich bedenklich. Im Fall von Terrorismus sei die Online-Durchsuchung auf Bundesebene bisher dem Bundeskriminalamt (BKA) vorbehalten.

"Indem das Bundesamt für Verfassungsschutz nun die Befugnis der Online-Durchsuchung erhalten soll, findet eine Entgrenzung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnissen statt", schreiben Konstantin Kuhle, Innenexperte der Liberalen, und der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". Bisher habe das Bundesverfassungsgericht darauf bestanden, dass eine "besonders intensive Gefahr" vorliegen müsse, um den Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen, der mit einer Online-Durchsuchung einhergehe. "Es darf bezweifelt werden, ob sich dies einfach auf die Nachrichtendienste übertragen lässt", so Kuhle und Baum in ihrem Beitrag.

Die Karlsruher Richter hätten bereits im Jahr 2008 ein Landesgesetz beanstandet, in dem die Online-Durchsuchung von der Polizei auf den Verfassungsschutz ausgedehnt werden sollte. "Darüber sollte sich der Gesetzgeber auch jetzt nicht hinwegsetzen." Kuhle und Baum betonten, dass die Nachrichtendienste andere Aufgaben hätten als die Polizei. "Die Polizei handelt, um bereits bestehende oder sich abzeichnende konkrete Gefahren abzuwehren, die Nachrichtendienste agieren schon im Vorfeld der Gefahr, beispielsweise wenn Personengruppen aus extremistischen Milieus gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitieren, ohne dass sich das Handeln bereits zu einer konkreten Gefahr verdichtet hat", erläuterten die FDP-Politiker.

Der Preis dafür, dass der Nachrichtendienst so weit im Vorfeld aufklären dürfe, sei, dass er anders als die Polizei über keine eigenen Zugriffsbefugnisse verfüge. "Dieses so genannte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten hat nicht nur rechtliche Gründe. Es fußt auch auf den historischen Erfahrungen in Deutschland mit geheimen Polizeibehörden", so Kuhle und Baum.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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