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Neues Infektionsschutzgesetz nicht an Grenzwerte gekoppelt

Archivmeldung vom 09.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Münzwurf, Zufall (Symbolbild)
Münzwurf, Zufall (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht keine Koppelung an Grenzwerte vor. "Aus medizinischer Sicht machen Ziffern keinen Sinn", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin.

Stattdessen müsse man das Gesamtbild sehen. Konkret nannte er die Lage in den Krankenhäusern sowie die Entwicklung der Infektionszahlen und Inzidenzen. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine Hotspot-Regelung vor. Diese soll regional bei hohen oder deutlich steigenden Fallzahlen gelten.

Die Länder können Hotspots jeweils über ihre Parlamente festlegen. Zu den weitergehenden Maßnahmen zählen dem Gesundheitsminister zufolge beispielsweise allgemeine Masken- und Hygienekonzepte sowie Test- oder Impfnachweise. Zusätzlich zu der Hotspot-Regelung soll es auch in einigen Bereichen Ausnahmen geben. Das trifft unter anderem dort zu, wo vulnerable Gruppen zu finden sind wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zu den Basisschutzmaßnahmen in diesen Bereichen gehört unter anderem das Tragen von Masken sowie das Testen. Das Infektionsschutzgesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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