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Krings: Rechtsbereinigung kein Thema für Buschmann

Archivmeldung vom 29.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2014)
Günter Krings (2014)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bis Mitte März wurde auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) noch damit geworben, dass "Rechtsbereinigung ... eine Daueraufgabe der Bundesregierung" sei. Doch ein koordiniertes Rechtsbereinigungsgesetz werde es nicht geben, teilte das Bundesjustizministerium auf eine parlamentarische Frage der CDU/CSU-Fraktion mit. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Das Bundesjustizministerium scheint ernsthaft der Meinung zu sein, dass seit 2016 kein Bereinigungsbedarf aufgelaufen sei. Die meisten Rechtsanwender dürften das anders sehen. Der einzige Aufruf des Justizministeriums an andere Ressorts betraf bislang den Vorschlag, Begriffe wie 'Reichsregierung' zu ersetzen. Inhaltliche Rechtsbereinigung ist Buschmanns Sache offenkundig nicht. Diese überlässt er den Ressortegoismen. Allein aus Bayern haben uns über hundert Vorschläge erreicht, wo und wie das Bundesrecht entschlackt werden könnte. Es ist bedauerlich, dass Bundesminister Buschmann diese Vorschläge nicht aufgreift. Aber immerhin wurde jetzt die Internetseite des BMJ bereinigt. Wer dort jetzt nach dem Schlagwort ´Rechtsbereinigung´ sucht, findet nur noch Angaben für die Vergangenheit. So etwa, dass es von 2006 bis 2016 eine ganze Reihe beeindruckender und ressortübergreifender Rechtsbereinigungsgesetze gab. Fortschritt für die Zukunft? Fehlanzeige!"

Hintergrund

"Für ein ressortübergreifendes Rechtsbereinigungsgesetz besteht (...) kein Bedarf", so das Bundesjustizministerium in einer Antwort vom 20. März 2023 auf eine entsprechende parlamentarische Frage aus der Unionsfraktion. Das letzte übergreifende Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts ist vor über sechs Jahren beschlossen worden.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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