GdP warnt Bundespolizisten vor Risiken durch Zurückweisungen

Bild: Eigenes Werk /SB
Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) offenbar erhebliche Risiken für Bundespolizisten, die weiter solche Zurückweisungen durchführen.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit verstößt die Bundesrepublik Deutschland
durch die auf Weisung des Bundesinnenministeriums fußende Praxis der
Zurückweisung gegen geltendes Recht", heißt es dazu in einer internen
Bewertung der Gewerkschaft, über die der "Spiegel" berichtet. Es drohten
weitere Klagen "mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit".
Bei
ernsthaften Zweifeln, ob sich eine Weisung ihres Dienstherrn mit Recht
und Gesetz vereinbaren lässt, seien die Beamten verpflichtet zu
remonstrieren, also dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass sie Bedenken
haben und die Verantwortung ablehnen. Mit der Entscheidung aus Berlin
könne diese Schwelle des ernsthaften Zweifels erreicht sein, hieß es
weiter.
Die GdP stützt sich dem Bericht zufolge auch auf eine
Einschätzung des Berliner Strafrechtlers Johannes Eisenberg. Darin kam
Eisenberg schon im Januar zu dem Schluss, die Beamten könnten "im Fall
der angekündigten Weisung zur Remonstration gezwungen" sein. Denn falls
sich Zurückweisungen vor Gericht als rechtswidrig herausstellten, könnte
sonst gegen Beamte - je nachdem, wie entschieden sie vorgegangen sind -
"wegen Nötigung, gegebenenfalls Freiheitsberaubung" ermittelt werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur