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Künast ergreift bei Tierwohl Partei für Handelskonzerne

Archivmeldung vom 22.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Renate Künast (2017)
Renate Künast (2017)

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) unterstützt die großen deutschen Handelsunternehmen in ihrem Kampf gegen eine geplante EU-Richtlinie. Die geplante Richtlinie sei "eine grobe Missachtung der freien Marktwirtschaft", sagte Künast dem "Handelsblatt". Die Richtlinie, die sich gegen unfaire Praktiken im Lebensmittelhandel richtet, soll Händlern auch verbieten, Tierwohl- und Umwelt-Standards einzuführen, die strenger als gesetzliche Vorgaben sind, berichtet die Zeitung.

Es sei unverantwortlich, Unternehmen daran zu hindern "gesellschaftliche und rechtlich vereinbarte Ziele umzusetzen", so die Grünen-Politikerin weiter. Zusammen mit weiteren Abgeordneten ihrer Fraktion bringt sie einen Antrag im Bundestag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, in die Verhandlungen in der EU einzugreifen. Ziel soll es sein, eigene Standards der Händler weiter zu erlauben. Die geplante EU-Direktive unter dem Namen "Unfair trading practices" (UTP) sollte nach den Plänen der Kommission ursprünglich nur die Bauern vor der Macht der Handelskonzerne schützen.

Doch das EU-Parlament habe in den Entwurf Änderungen eingefügt, "die mit dem ursprünglichen Ziel nichts zu tun haben", berichtet die Zeitung unter Berufung auf den Antrag der Grünen-Fraktion. Irgendwie müssten gesellschaftliche Ziele, etwa für den Schutz des Klimas oder der Artenvielfalt, umgesetzt werden, mahnt Künast an, die Sprecherin für Ernährungs- und Tierschutzpolitik ihrer Fraktion ist. "Es ist absurd, dass das Europäische Parlament diese Umsetzung nun torpedieren will", so Künast weiter. Zurzeit wird die endgültige Fassung der EU-Richtlinie im sogenannten Trilogverfahren zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission abgestimmt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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