Hubig will elektronische Fußfessel für Gewalttäter gegen Frauen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das sogenannte "spanische Modell" der elektronischen Fußfessel bundesweit nach Deutschland übertragen. "Nach dem Sommer werde ich dazu einen Gesetzentwurf vorlegen", sagte Hubig der "Süddeutschen Zeitung".
"Familiengerichte können dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung
treffen, dass Täter - also beispielsweise Männer, die ihre Ex-Partnerin
schlagen oder bedrohen - eine elektronische Fußfessel tragen müssen."
Den
Opfern werde es offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich
führen wollen, oder nicht. "Das würde sie dann warnen, wenn der Täter
sich ihnen nähert", sagte Hubig. Außerdem solle zum Beispiel die
Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden
können.
"Und es geht uns um den Schutz von Kindern. Wir wollen
Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder
besser vor einem gewaltausübenden Elternteil zu schützen", sagte die
Justizministerin. Außerdem wolle man den Strafrahmen für Verstöße gegen
das Gewaltschutzgesetz erhöhen: "Von einer Geldstrafe oder höchstens
zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu
drei Jahren Freiheitsstrafe, damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit
bekommen."
Auf die Frage, wie schnell die Fußfessel bundesweit
eingeführt werden könne, sagte Hubig: "Realistisch ist, dass wir damit
im Laufe des nächsten Jahres anfangen können." Das Gesetz müsse nach
seiner Verabschiedung noch durch die Bundesländer in die Praxis
umgesetzt werden. Die Länder würden derzeit aber "bereits mit Hochdruck
an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen
Kapazitäten" arbeiten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur