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Menschenrechtler: Aussetzung des Familiennachzugs verstößt gegen UN-Konvention

Archivmeldung vom 09.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt nach Ansicht von Menschenrechtlern gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

"Faktisch würden die Kinder damit sogar weit länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis ist davon auszugehen, dass Familienzusammenführungen wegen langer Verfahren tatsächlich erst nach vier Jahren stattfinden könnten", erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichte die Vertragsstaaten dazu, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden dürfe, es sei denn, dass diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig sei.

"Dementsprechend muss Deutschland als Vertragsstaat Anträge auf Familienzusammenführung nach Artikel 10 der Konvention `wohlwollend, human und beschleunigt bearbeiten`. Eine pauschale Aussetzung der Familienzusammenführung über Jahre ist damit ganz offensichtlich nicht vereinbar", so Kittel weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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