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Datenschützer mobilisieren gegen Mautsystem

Archivmeldung vom 14.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Maut: Detailansicht einer Kontrollbrücke
Maut: Detailansicht einer Kontrollbrücke

Foto: Stefan Kühn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fast alle Landesdatenschützer sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voskuhl (CDU) warnen davor, dass bei einem künftigen Mautsystem bei der der Kontrolle registrierte Autokennzeichen möglicherweise sehr lange gespeichert werden. "Das geplante System erlaubt lückenlose Überwachung", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post. Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Ulrich Lepper, ergänzte: "Es können Daten bis zu 13 Monate gespeichert werden. Darum sind detaillierte Bewegungsprofile möglich."

Die bisherige Vorlage zum Mautgesetz sieht vor, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei einer Mautkontrolle registrierte Kennzeichen eines Wagens "zum Zweck der Erstattung" speichert. Damit soll geklärt werden können, ob Rückzahlungsforderungen eines Autofahrers auf die Maut (jeweils für ein Jahr zu zahlen) berechtigt sind. Diese Rückforderungen können laut Gesetzentwurf bis zu einen Monat nach Ablauf der einjährigen Mautgültigkeit geltend gemacht werden, wenn ein Autofahrer seinen Wagen gar nicht genutzt oder nicht auf mautpflichtigen Straßen bewegt hat.

Dobrindt muss Maut-Entwurf bei Bürokratiekosten nachbessern

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) muss seinen Gesetzentwurf zur Pkw-Maut bei den Bürokratiekosten nachbessern. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, sind die Ausgaben in dem Entwurf nicht konkret genug dargelegt. Auch sind einige Details nicht klar oder unnötig. Das geht aus einer Stellungnahme des Normenkontrollrates der Bundesregierung hervor. Er prüft Gesetzentwürfe auf Bürokratie und Folgekosten. Das Papier liegt der Zeitung vor.

Demnach heißt es in der dreiseitigen Stellungnahme: "Insgesamt ist die Darstellung des Erfüllungsaufwandes nicht ausreichend transparent." Mit Erfüllungsaufwand sind die Kosten gemeint, die Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. Dobrindt geht in seinem Entwurf davon aus, dass die Installation der Maut einmalig 337 Millionen Euro kosten wird. Hinzu kommen jährliche Betriebs- und Personalausgaben für das Mautsystem von 194 Millionen Euro. Unter dem Strich sollen durch die Maut für ausländische Fahrer 500 Millionen Euro eingenommen werden. Die Ausgaben seien jedoch nur "zusammenfassend" dargestellt, bemängelt der Rat.

Darüber hinaus sei unklar, welche wesentlichen Informationspflichten auf Bürger und Wirtschaft zukämen. Das sei im Einzelnen noch nicht dargestellt. Laut Zeitung soll der Gesetzentwurf am 17. Dezember im Kabinett beraten werden.

Quelle: Rheinische Post - Saarbrücker Zeitung (ots)

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