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Frauenministerin Lambrecht will Gendersternchen stoppen

Archivmeldung vom 06.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christine Lambrecht (2019)
Christine Lambrecht (2019)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Frauenministerin Christine Lambrecht (SPD) drängt Ministerien, Kanzleramt und alle obersten Bundesbehörden zum Verzicht auf das Gendersternchen. "Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation" seien "nicht zu verwenden", heißt es in einer Empfehlung des federführenden Frauenministeriums zur geschlechtergerechten Sprache in der Bundesverwaltung. Das Dokument liegt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vor.

Neben dem Gendersternchen sollen auch der Binnendoppelpunkt, der Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Trema aus der offiziellen Kommunikation verschwinden. Verwiesen wird auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreiberates, wonach die Verwendung der Sonderzeichen "derzeit" rechtswidrig sei und nicht sichergestellt sei, dass solche Schreibweisen "allgemein verständlich sind".

Das auf den 16. September datierte Schreiben richtet sich an die Bundesverwaltung inklusive Kanzleramt, Ministerien, aber auch an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident gehören nicht zu den Adressaten.

Während Sonderzeichen abgelehnt werden, empfiehlt das Frauenministerium ausdrücklich, das "generische Maskulinum" zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei "Kunde" und "Kundin". Ausgenommen werden nur juristische oder abstrakte Personen wie "Arbeitgeber".

Für zusammengesetzte Wörter wiederum wird ein "pragmatischer Umgang" angeregt. So sei die Verwendung des Begriffs "Ministerpräsidentenkonferenz" in Ordnung, wobei die Klarstellung bei der Auflösung des Kompositums zu erfolgen habe, etwa als "Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder". Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form wird abgeraten.

Wo immer möglich, soll ein neutrales Wort verwendet werden, heißt es in der Empfehlung weiter, etwa "Teilnahmeliste" statt "Teilnehmerliste". Auch werden möglichst geschlechtsneutrale Begriffe angemahnt, wie Pflegkraft, Belegschaft oder Vorsitz. Geht das nicht, empfiehlt das Ministerium die Beidnennung.

Thematisiert wird auch der Umgang mit Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag, hier bleiben die Empfehlungen aber zurückhaltend. Gehe es um gemischte Gruppen, sei die ausschließliche Nennung von weiblicher und männlicher Form "grundsätzlich annehmbar", da der Anteil anderer Personen "sehr gering ist", heißt es. Bei Stellenausschreibungen wird gleichwohl die Nutzung der Abkürzung (m/w/d) eingefordert.

Frauenministerin Christine Lambrecht leitet auch das Justizressort und hatte vor einem Jahr für Aufsehen gesorgt, als sie in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums ausschließlich die weibliche Form verwendete, also durchgehend von Arbeitnehmerinnen, Geschäftsführerinnen oder Verbraucherinnen die Rede war. Nach Widerstand des Innenministeriums war sie zu zurückgerudert, sodass das Gesetz schließlich als "männlich" durchs Kabinett und den Bundestag ging.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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