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Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert Tauber-Vorschlag

Archivmeldung vom 19.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (2017)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die zweimalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert den Vorstoß des CDU-Politikers Peter Tauber, Rechtsextremen bestimmte Grundrechte zu entziehen, scharf.

"Die ersten politischen Reaktionen auf den Mord an Walter Lübcke zeugen von einer Ratlosigkeit, die gefährlich ist", schreibt die FDP-Politikerin in einem Gastbeitrag für das Nachrichtenportal T-Online und warnt "vor einer schlichten Rhetorik". Tauber hatte vorgeschlagen, Artikel 18 des Grundgesetzes künftig anzuwenden, wonach man Grundrechte verwirken kann, wenn man sie nutzt, um gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzugehen. Damit gieße er "Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten", schreibt Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Rechtspopulisten unterstellten ohnehin ständig Zensur: "Völlig kontraproduktiv wird der Vorschlag von Peter Tauber dann, wenn Rechtspopulisten sich weiter radikalisieren." Tauber sei als Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium immerhin Teil der Bundesregierung. Die richtigen Konsequenzen aus den NSU-Morden habe die Regierung dagegen bis heute nicht gezogen: "Eine Reform der Sicherheitsarchitektur hat nicht einmal im Ansatz angefangen", so Leutheusser-Schnarrenberger, die von 1992 bis 1996 und dann noch einmal von 2009 bis 2013 Bundesjustizministerin war. "Trotz der Pannenserie ist es nicht gelungen, den Verfassungsschutz in Bund und Ländern umzubauen. Immer noch gibt es ein unendliches Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern, Polizeien und Verfassungsschutzämtern und eingerichteten zahlreichen Zentren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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