Gewerkschaften fordern Erfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit

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Beim geplanten Gesetz zur Arbeitszeiterfassung bahnt sich ein Konflikt zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften an. Während die Koalition Ausnahmen von der Pflicht zur Dokumentation bei Vertrauensarbeitszeit schaffen will, drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf eine lückenlose Regelung.
"Für Ausnahmen von der Erfassung für Vertrauensarbeitszeit besteht
keinerlei Erfordernis, sie widersprächen aus unserer Sicht zudem dem
EU-Recht", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der "Welt am Sonntag".
"Wir
sind nicht grundsätzlich für die Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit,
da sie meist bei Beschäftigten mit hohen Gehältern einvernehmlich
vereinbart wird", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea
Kocsis. Aber: "Sollte sie als Umgehungsmöglichkeit der Schutzrechte des
Arbeitszeitgesetzes und der Aufzeichnung durch Arbeitgeber genutzt
werden, darf das Modell nicht fortbestehen", so Kocsis.
Dem
widersprechen die Arbeitgeber: "In vielen Betrieben wird die Arbeitszeit
bereits heute für die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer erfasst. In
anderen Bereichen mit guten Gründen nicht. So wird im Rahmen von
Vertrauensarbeitszeit dem Wunsch der Beschäftigten entgegengekommen und
ein verantwortliches Maß an Flexibilisierung ermöglicht", sagte
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der "Welt am Sonntag".
"Vertrauensarbeitszeit mit der Stechuhr zu erfassen, ist ein Widerspruch
in sich. Damit würde ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur
Arbeitszeitflexibilisierung abgeschafft. Mit moderner
Arbeitszeitgestaltung hat das nichts mehr zu tun."
Die
Bundesregierung muss die Arbeitszeiterfassung nach höchstrichterlichen
Entscheidungen neu regeln. Der Entwurf der Vorgängerregierung sei aber
"obsolet", heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Deshalb habe man
nach der Sommerpause Gewerkschaften und Arbeitgeber zu einem Dialog über
die Neuregelung eingeladen. Wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird,
bleibt weiter unklar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur