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Erneut Rekordeinnahmen: 430 Millionen Euro aus Hundesteuer im Jahr 2024

Freigeschaltet am 08.10.2025 um 08:13 durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Hundehaltung bringt dem Staat stetig wachsende Einnahmen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober 2025 mitteilt, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein - ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr (2023: 421 Millionen Euro).

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren durchgehend gestiegen, im Zehnjahresvergleich betrug der Zuwachs 39,3 %: 2014 hatte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden noch rund 309 Millionen Euro eingebracht.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Höhe und Ausgestaltung der Steuersatzung bestimmt die jeweilige Kommune. Vielerorts hängt der Betrag, den die Hundebesitzerinnen und -besitzer entrichten müssen, auch von der Zahl der Hunde im Haushalt oder von der Hunderasse ab. Insofern bedeuten höhere Steuereinnahmen nicht zwangsläufig, dass auch die Zahl dieser vierbeinigen Haustiere gestiegen ist.

Preise für Hunde- und Katzenfutter steigen im mittelfristigen Vergleich deutlich

Die Haltung eines Vierbeiners ist auch jenseits der Steuerzahlungen ein Kostenfaktor. Die Preise für Hunde- und Katzenfutter stiegen im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtteuerung lag im selben Zeitraum bei 2,2 %. Im mittelfristigen Vergleich lagen die Verbraucherpreise von Hunde- und Katzenfutter im Jahresdurchschnitt 2024 um 35,3 % höher als 2020. Damit stiegen die Preise für Hunde- und Katzenfutter überdurchschnittlich. Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen in diesem Zeitraum um 19,3 % an.

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die Preisentwicklungen für die Position "Hunde- und Katzenfutter" fließt mit einem Gewicht von 4,20 Promille in die Berechnung des Gesamtindex (1 000 Promille) ein.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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