Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Süssmuth will Bundesverfassungsgerichts-Entscheid zu Paritätsgesetz

Süssmuth will Bundesverfassungsgerichts-Entscheid zu Paritätsgesetz

Archivmeldung vom 24.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rita Süssmuth (2017)
Rita Süssmuth (2017)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Scheitern des Brandenburger und des Thüringer Paritätsgesetzes vor den Landesverfassungsgerichten hält die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nötig.

"Es muss nun grundsätzlich geklärt werden, wie der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes zu bewerten ist. Da ist das Bundesverfassungsgericht gefragt", sagte Süssmuth dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Es müsse deutlich machen, welche Spielräume der Gesetzgeber für die Herstellung von Chancengerechtigkeit hat. "Dass Frauen und Männer nicht die gleichen Chancen haben, sehen wir auf allen Ebenen - nicht nur, aber eben auch in der Politik", so Süssmuth. Das Urteil des Brandenburger Gerichts sei ebenso wie die im Juli ergangene Thüringer Entscheidung nicht nachvollziehbar. "Es kann nicht sein, dass die Freiheit der Parteien aus Artikel 21 und 38 des Grundgesetzes höherrangig eingestuft wird als der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Hier wird der verbindliche Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes verkannt", sagte Süssmuth. Es habe sich gezeigt, dass es nicht ausreiche, bei der Herstellung von Gleichberechtigung auf Freiwilligkeit zu setzen.

"In bestimmten Parteien hat sich seit 30 Jahren nichts verändert. Der Anteil der Frauen in den Parlamenten ist sogar wieder gesunken - es gibt also Rückschritte statt Fortschritte." Dieser Zustand sei für eine parlamentarische Demokratie nicht akzeptabel, sagte die CDU-Politikerin. "Der grundgesetzliche Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung hat langanhaltende Auswirkungen auf die Politik."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte muschi in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige